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19.März 2020 15:51 Uhr

Hyrican Informationssysteme AG , ISIN: DE0006004500



DGAP-Ad-hoc: Hyrican Informationssysteme AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Prognose


Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache / Unwägbarkeiten durch COVID-19


19.03.2020 / 15:51 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Das LG Erfurt hat uns heute mitgeteilt, dass die Klagen (AZ: 1 HK O 185/14; 1 HK O 80/18) der Aktionärin Deutsche Balaton AG gegen die Hyrican Informationssysteme AG vollständig abgewiesen wurden.


In Bezug auf COVID-19 weist der Vorstand auf mögliche Folgen hin, die die Branche und den Verlauf des Geschäftsjahres negativ beeinflussen können.

 








19.03.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de




1001933  19.03.2020 CET/CEST







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Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.