EQS-Ad-hoc: ABOUT YOU Holding SE / Schlagwort(e): Squeeze-Out Hamburg, den 11. August 2025 ? Die ABYxZAL Holding AG (die ?ABYxZAL Holding?) mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 189825, hat heute gegenüber dem Vorstand von ABOUT YOU Holding SE (die ?Gesellschaft?) ihr Squeeze out-Verlangen konkretisiert und hierbei die von ihr festgelegte Barabfindung mitgeteilt. Bereits mit Schreiben vom 7. März 2025 hat die Zalando SE, die unmittelbar sämtliche Aktien der ABYxZAL Holding hält, die feste Absicht mitgeteilt, einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung direkt oder über eine Tochtergesellschaft durchzuführen. Mit Schreiben vom 19. Juni 2025 hat die die ABYxZAL Holding das Verlangen übermittelt, die Gesellschaft möge eine Hauptversammlung einberufen zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die ABYxZAL Holding gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der Gesellschaft auf die ABYxZAL Holding durch Aufnahme gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG und Art. 9 Abs. 1 lit. c Ziff. (ii), Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Die ABYxZAL Holding hat mitgeteilt, dass sie rund 90,55 % und nach Abzug der von der Gesellschaft selbst gehaltenen eigenen Aktien rund 91,45 % des Grundkapitals der Gesellschaft unmittelbar hält. Damit ist die ABYxZAL Holding Hauptaktionärin im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Weiter hat die ABYxZAL Holding mitgeteilt, dass sie die Höhe der angemessenen Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf EUR 6,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer geprüft. Der Abschluss der Prüfungsarbeiten wird am 12. August 2025 erwartet. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat nach Auskunft der ABYxZAL Holding aber bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird. Der Abschluss und die notarielle Beurkundung eines Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der ABYxZAL Holding soll am 12. August 2025, erfolgen. Der Verschmelzungsvertrag wird die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgen soll. Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die ABYxZAL Holding gegen die Gewährung einer Barabfindung von EUR 6,50 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die voraussichtlich am 22. September 2025 stattfinden wird. Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der ABYxZAL Holding ab.
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2182206 11.08.2025 CET/CEST