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27.Februar 2025 10:48 Uhr

unilegion GmbH














Emittent / Herausgeber: unilegion GmbH


/ Schlagwort(e): Absichtserklärung/Marktbericht






Klage gegen Pflanzenschutzmittelkartell erhoben: Tausende Landwirte fordern über 200 Millionen Euro Schadensersatz








27.02.2025 / 10:48 CET/CEST




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Klage gegen Pflanzenschutzmittelkartell erhoben: Tausende Landwirte fordern über 200 Millionen Euro Schadensersatz



München ? 27. Februar 2025: Landwirte aus ganz Deutschland fordern vor Gericht Schadensersatz von Pflanzenschutzmittel-Großhändlern wegen illegaler Preisabsprachen. Das unilegion Bauernbündnis Pflanzenschutz hat Klage bei der Kartellkammer des Landgerichts Dortmund eingereicht und fordert Ersatz für Schäden in Höhe von über 200 Millionen Euro. Hinter der Initiative haben sich rund 3.200 landwirtschaftliche Betriebe versammelt. Hintergrund des Rechtsstreits ist ein von deutschen Großhändlern jahrelang betriebenes Preiskartell. Es handelt sich um eines der größten Kartellschadensersatzverfahren in Deutschland.



Das Bundeskartellamt hat nach jahrelangen Ermittlungen bereits im Jahr 2020 gegen acht Großhändler von Pflanzenschutzmitteln, darunter AGRAVIS und BayWa, Bußgelder in Höhe von insgesamt 157 Millionen Euro verhängt. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamts hatten die Großhändler in den Jahren von 1998 bis 2015 illegal Preise für Pflanzenschutzmittel abgesprochen. Der durch die künstlich erhöhten Preise bei den deutschen Landwirten insgesamt entstandene Schaden geht in die Milliarden - ein Teil davon soll nun den Landwirten mit dem von unilegion aus München aufgesetzten Bauernbündnis wieder rechtmäßig erstattet werden. Die Schadensersatzklage wurde Ende Dezember 2024 eingereicht und Ende Januar 2025 vom Landgericht Dortmund zugestellt (Az.: 8 O 26/24).



In dem Bündnis zusammengeschlossen haben sich fast 3.200 deutsche Landwirtschaftsbetriebe mit ca. 850.000 Hektar Fläche und über einer Milliarde Euro Pflanzenschutzmittel-Einkaufsvolumen, die ihre Ansprüche zur gebündelten Durchsetzung an unilegion abgetreten haben. In Bezug auf die Schadenshöhe und die Zahl der Geschädigten ist das von unilegion angestrengte Verfahren eine der bisher größten Sammelklagen in Deutschland überhaupt. Für die Teilnahme an der Sammelklage mussten die Landwirte ihre Einkäufe von Pflanzenschutzmitteln im Kartellzeitraum mit entsprechenden Einkaufsrechnungen belegen. unilegion hat über 600.000 solcher Rechnungen erhalten und alle darin enthaltenen Einkaufsposten ausgewertet. In Summe haben die in der Klage vertretenen Landwirte in den relevanten Jahren über eine Milliarde Euro für vom Kartell betroffene Pflanzenschutzmittel ausgegeben. ?Für jeden einzelnen dieser Einkäufe haben unsere Teilnehmer einen zu hohen Preis gezahlt, während sie als Landwirte insgesamt einem hohen wirtschaftlichen Druck ausgesetzt waren. Es wird Zeit, dass sie dieses Geld zurückerhalten?, erklärt Katharina Fröhlich, Geschäftsführerin der hinter der Initiative stehenden unilegion Pflanzenschutz GmbH.



Eine Auswertung der erhobenen Einkaufsdaten durch das auf die Bezifferung von Kartellschäden spezialisierte wettbewerbsökonomische Beratungsunternehmen RIWACON Economics hat ergeben, dass den an der Klage teilnehmenden Landwirten insgesamt ein Schaden von über 200 Millionen Euro inklusive Zinsen entstanden ist. ?Die Berechnung von Kartellschäden setzt eine sorgfältige Anwendung komplexer statistischer Methoden und ein umfangreiches Verständnis der Marktgegebenheiten voraus. Es war ein erheblicher Vorteil, dass uns eine enorme Menge an Einkaufsdaten der Landwirte für unsere Analysen zur Verfügung stand?, betont Fabian Rinnen von RIWACON.



In dem Prozess vor dem Landgericht Dortmund vertreten wird das Bauernbündnis von der internationalen Großkanzlei Taylor Wessing. Sie hat für das Verfahren ein Team aus erfahrenen Anwältinnen und Anwälten mit den Schwerpunkten Kartellrecht und Prozessführung zusammengestellt. ?Durch die Bußgeldentscheidung des Bundeskartellamts ist klar, dass es ein illegales Preiskartell gab. Die Kartellanten müssten sich im Verfahren damit verteidigen, ihr Kartell habe nicht zu überhöhten Preisen geführt. Es stellt sich dann aber die Frage, warum sie ein angeblich wirkungsloses Preiskartell über mehr als 17 Jahre mit großem Aufwand und unter Inkaufnahme eines erheblichen Bußgeldrisikos betrieben haben sollten. Eine solche Erklärung werden sie nicht liefern können,? sagt Dr. Stefan Horn von Taylor Wessing.



Über das unilegion Bauernbündnis Pflanzenschutz



Das unilegion Bauernbündnis Pflanzenschutz ist eine Initiative der unilegion Pflanzenschutz GmbH, die gegründet wurde, um Schadensersatzansprüche von durch das Pflanzenschutzmittel-Kartell geschädigten Landwirten durchzusetzen. Alle Risiken der Durchsetzung der Ansprüche werden durch das Bauernbündnis Pflanzenschutz getragen. Nur im Erfolgsfall erhält das Bauernbündnis aus dem erzielten Erlös eine Kostenerstattung und eine erfolgsbasierte Kommission.



Ansprechpartnerin



Katharina Fröhlich

Geschäftsführerin

unilegion Pflanzenschutz GmbH

Tel.: +49 (89) 201 751 24

E-Mail: katharina.froehlich@unilegion.eu



Pressekontakt



Matthias Struwe

Eye Communications

Tel.: +49 (7 61) 137 62-21

E-Mail: m.struwe@eyecommunications.de



Über die unilegion GmbH



Die unilegion Pflanzenschutz GmbH ist ein Tochterunternehmen der unilegion GmbH mit Sitz in München und Registrierung als Rechtsdienstleistungsunternehmen beim Bundesamt für Justiz. unilegion hat sich auf Sammelklagen wegen Kartellrechtsverstößen in der EU spezialisiert und arbeitet mit hochspezialisierten Rechtsanwaltskanzleien und Prozessfinanzierern zusammen. Bereits im Fall des europäischen Lkw-Kartells organisierte unilegion eine der größten Sammelklagen der EU für mehr als 850 Unternehmen aus sechs EU-Mitgliedstaaten mit einem Einkaufsvolumen von mehr als 1,2 Milliarden Euro, die derzeit in Amsterdam vor Gericht anhängig ist.



Weitere Informationen über unilegion im Internet unter www.unilegion.eu.





















Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

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