Vorstand und Aufsichtsrat von artnet empfehlen die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots der Leonardo Art Holdings GmbH
Berlin/New York, 22 Juli 2025 ? Vorstand und Aufsichtsrat der artnet AG (?artnet? oder ?Gesellschaft?) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (?WpÜG?) zu dem freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebot der Leonardo Art Holdings GmbH (?Bieterin?) an die Aktionäre von artnet (?Angebot?) veröffentlicht (?Begründete Stellungnahme?). Die Bieterin ist eine Holdinggesellschaft, welche durch die Beowolff Capital Management Ltd. (?Beowolff Capital?) beraten wird. Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung und Bewertung der von der Bieterin veröffentlichten Angebotsunterlage zu dem Angebot unterstützen der Vorstand und der Aufsichtsrat das Angebot, das im besten Interesse von artnet und ihren Stakeholdern ist, und empfehlen allen Aktionären von artnet die Annahme des Angebots. Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die wirtschaftlichen und strategischen Absichten der Bieterin, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt wurden. Die Bieterin hat darin ihre Absicht bekräftigt, eine langfristige und stabile Eigentümerstruktur für artnet zu etablieren. Diese soll es der Gesellschaft ermöglichen, ihren strategischen Fahrplan außerhalb der Beschränkungen des Kapitalmarkts wirksamer zu verfolgen, indem das Wachstum in allen Kernsegmenten durch die Expertise des artnet-Managements in Zusammenarbeit mit Beowolff Capital beschleunigt wird. Der hierfür erforderliche Widerruf der Zulassung der Aktien von artnet (?artnet-Aktien?) zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (?Delisting?) soll artnet zudem erhebliche Einsparung von Kosten im Zusammenhang mit der Börsenzulassung, die Senkung regulatorisch bedingter Ausgaben und das Freiwerden von durch die Börsenzulassung gebundenen Managementkapazitäten ermöglichen. Grundlage für das Angebot und das Delisting ist die zwischen artnet und der Bieterin bereits am 27. Mai 2025 abgeschlossene Investment- und Delisting-Vereinbarung, welche die wesentlichen Bestimmungen des Angebots unter besonderer Berücksichtigung des Delisting, sowie die gemeinsamen Absichten und das gemeinsame Verständnis in Bezug auf die künftige Zusammenarbeit und Strategie beinhaltet. Darüber hinaus erachten Vorstand und Aufsichtsrat von artnet den Angebotspreis von EUR 11,25 je artnet-Aktie für angemessen. Bei der Beurteilung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises wurden der Vorstand und der Aufsichtsrat von RSM Ebner Stolz beraten, die eine Fairness Opinion vorgelegt haben, welche die Angemessenheit des Angebotspreises aus finanzieller Sicht bestätigt und der Begründeten Stellungnahme beigefügt ist. Die Bieterin hat sich durch Aktienkäufe und verbindliche Vereinbarungen mit Aktionären zusammen bereits einen Anteil von mehr als 89% der artnet-Aktien gesichert. Die Annahmefrist für das Angebot hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 8. Juli 2025 begonnen und endet am 5. August 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die Aktionäre von artnet können das Angebot über ihre Depotbank annehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich hierfür mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre artnet-Aktien anzudienen. Als Übernahme- und Delisting-Angebot unterliegt das Angebot keinen Angebotsbedingungen. Weitere Einzelheiten zu dem Angebot können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der Internetseite www.leonardo-offer.com abrufbar ist. Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich der Treuepflichten des Vorstands, verpflichtet, den Antrag auf das Delisting nicht später als zwei Bankarbeitstage nach der Veröffentlichung der Bieterin gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG bei der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen und diesen Antrag so zu stellen, dass das Delisting mit Ablauf der weiteren Annahmefrist des Angebots und im Einklang mit allen von der Frankfurter Wertpapierbörse auferlegten zeitlichen Anforderungen erfolgt. Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft in der Investment- und Delisting-Vereinbarung verpflichtet, keine Anträge auf Zulassung der artnet-Aktien zu einem regulierten Markt einer Börse zu stellen oder Maßnahmen zu ergreifen, um die Einbeziehung der artnet-Aktien in den Freiverkehr einer Börse oder eines multilateralen Handelssystems oder eines organisierten Handelssystems im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung zu veranlassen oder zu unterstützen. Die Begründete Stellungnahme ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.artnet.com/investor-relations/ im Bereich "Übernahme- und Delisting-Angebot". Exemplare der Begründeten Stellungnahme sowie etwaiger Ergänzungen und/oder zusätzlicher Stellungnahmen zu möglichen Änderungen des Angebots werden zudem bei der Gesellschaft (artnet AG, Niebuhrstraße 78 10629 Berlin, Deutschland) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Bestellung auch möglich unter der Telefonnummer +49 (0)30 209 178-0 oder per Fax an +49 (0)30 209 178-29 oder per E-Mail an ir@artnet.com, jeweils unter Angabe einer vollständigen Postadresse für den Postversand oder einer E-Mail Adresse). Die Begründete Stellungnahme sowie etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Aussagen zu möglichen Änderungen des Angebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen. Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass allein die Begründete Stellungnahme maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung zu den Inhalten der Begründeten Stellungnahme dar. Kontakt: artnet AG ? Investor Relations ? Sophie Neuendorf (Vice President) sneuendorf@artnet.com
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