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01.Oktober 2021 17:46 Uhr

Neschen AG, WKN 502130, ISIN

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DGAP-Ad-hoc: Neschen AG / Schlagwort(e): Sonstiges


Neschen AG: Gerichtlicher Sachverständiger sieht keine Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter - Vorstand wird gegen vorläufiges Gutachten nicht vorgehen


01.10.2021 / 17:46 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014



Neschen AG: Gerichtlicher Sachverständiger sieht keine Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter - Vorstand wird gegen vorläufiges Gutachten nicht vorgehen



Am 11.12.2020 hat das Amtsgericht Bückeburg Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Hannover, zum Sachverständigen bestellt. Dieser sollte prüfen, ob wegen des Verkaufs des operativen Geschäftsbetriebes der insolventen Gesellschaft an den Investor Blue Cap AG Schadensersatzansprüche der Masse gegen den Insolvenzverwalter bestehen. Der Sachverständige gelangt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Vergleichsschluss mit Sandton nicht ersichtlich seien und auf Grundlage der vorliegenden Information auch keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Unternehmen unter Wert verkauft worden sei. Nach Einholung rechtlichen Rats hat der Vorstand am 01.10.2021, 18:00 Uhr, entschieden, mangels hinreichender rechtlicher Erfolgsaussichten nicht gegen die vorläufigen Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen vorzugehen.


Alexander Eichner, Vorsitzender des Aufsichtsrates











01.10.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Neschen AG

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