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08.Oktober 2020 08:00 Uhr

Jens Graf Rechtsanwälte





DGAP-News: Jens Graf Rechtsanwälte


/ Schlagwort(e): Rechtssache






Jens Graf Rechtsanwälte: Affäre Wirecard: Warum EY Sammelklagen nicht fürchten sollte








08.10.2020 / 08:00




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Affäre Wirecard: Warum EY Sammelklagen nicht fürchten sollte



Durch konsequent auf Beschleunigung ausgerichtete Individualklage hat Rechtsanwalt Jens Graf, Düsseldorf, keine drei Monate nach Insolvenzantrag der Wirecard AG die erste Stellungnahme von EY in einem Zivilprozess erzwungen. Die Analyse erweckt den Eindruck, als habe die Gegenseite dem Vortrag seiner Mandantschaft nichts Erhebliches entgegenzusetzen.



Das lässt erwarten, dass die Verantwortlichen darauf setzen werden, die von einer Mehrheit der Geschädigten angestrebten Sammelverfahren auszusitzen. Mit dieser Taktik könnten sie Erfolg haben. Erfahrungsgemäß könnten Kapitalanlegermusterverfahren länger dauern, als eine Firmenbeerdigung und die Frist für die Anfechtung von Vermögensübertragungen. Das reduziert die Aussichten für Wirecard - Aktionäre auf wirtschaftliche Umsetzung von Musterentscheidungen.



Als Gegenmaßnahme sollten rechtsschutzversicherte Geschädigte und solche, die andere Finanzierungen von Schadensersatzprozessen gewählt haben, erwägen, ihr Potential nicht in Sammelbewegungen zu verausgaben und sich nicht auf deren begrenzte Möglichkeiten reduzieren zu lassen. Zumal sich angesichts des geschilderten Prozessverhaltens von EY die Erfolgsaussichten für Einzelklagen erneut weiter verbessert haben. Von diesen Erkenntnissen profitieren alle Mandanten der Kanzlei Rechtsanwalt Jens Graf, Düsseldorf. Es bleibt empfehlenswert, individuelle Aktivitäten auf Beschleunigung auszurichten.



Düsseldorf, den 8.10.2020, Rechtsanwalt Jens Graf, Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf, Tel.: 0211 86322525 Fax: 0211 86322555, E-Mail: Jens.Graf@t-online.de, www.vermögensrekonstruktion.de
















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