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08.Oktober 2020 11:25 Uhr

Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft , ISIN: DE0006495104

DGAP-News: Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: Squeeze-out Verlangen





DGAP-News: Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft


/ Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out






Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: Squeeze-out Verlangen








08.10.2020 / 11:25




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




NYMPHENBURG IMMOBILIEN AKTIENGESELLSCHAFT



ISIN DE0006495104/WKN649510



Squeeze-out Verlangen



München, 08.10.2020



_________________________________________________________________________



Absicht der NIAG SE zur Konzernverschmelzung der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft auf die NIAG SE und Verlangen auf Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out)



Die NIAG SE, München, hat der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft, München (ISIN DE0006495104), mitgeteilt, dass sie unmittelbar mit rund 90,03 % am Grundkapital der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft beteiligt ist.



Die NIAG SE hat dem Vorstand der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft ferner ihr Vorhaben mitgeteilt, die Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft als übertragenden Rechtsträger auf die NIAG SE als Hauptaktionär und übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen. Sie hat angekündigt, mit dem Vorstand der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft in Verhandlungen über den Abschluss eines entsprechenden Verschmelzungsvertrags einzutreten.



Im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung hat die NIAG SE als Hauptaktionär des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i. V. m. § 327a Abs. 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft nach den §§ 327a ff. AktG auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen und zu diesem Zweck nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft und dem Hauptaktionär eine Hauptversammlung einzuberufen.



Der Verschmelzungsvertrag wird eine entsprechende Regelung zur Durchführung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre enthalten. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die der Hauptaktionär den übrigen Aktionären der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird der Hauptaktionär zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.



München, 08. Oktober 2020



Der Vorstand
















08.10.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

























Sprache: Deutsch
Unternehmen: Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft

Promenadeplatz 12

80333 München

Deutschland
Telefon: +49 (0)89 29 00 30-0
Fax: +49 (0)89 29 00 30-79
E-Mail: info@nymphenburg-immobilien-ag.de
ISIN: DE0006495104
WKN: 649510
Börsen: Freiverkehr in München, Stuttgart
EQS News ID: 1139687





 
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1139687  08.10.2020 



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