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31.Januar 2025 12:00 Uhr

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.














Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.


/ Schlagwort(e): Rechtssache/Anleihe






SdK: Ehemaligen Inhabern der Sympatex-Anleihe dürften Schadensersatzansprüche zustehen








31.01.2025 / 12:00 CET/CEST




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




SdK: Ehemaligen Inhabern der Sympatex-Anleihe dürften Schadensersatzansprüche zustehen



Wie zahlreichen Presseberichten zu entnehmen ist, ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft in München gegen 14 Beschuldigte u.a. wegen des Vorwurfs des Betrugs, der Marktmanipulation und der Untreue im Zusammenhang mit der Restrukturierung der als ?Sympatex?-Anleihe (WKN: A1X3MS / ISIN: DE000A1X3MS7) bekannt gewordenen Unternehmensanleihe der Smart Solutions Holding GmbH.



2017 hatte die Gesellschaft überraschend mitgeteilt, sich in einer Unternehmenskrise zu befinden. Zur Abwendung einer angeblich drohenden Insolvenz wurde am 01.12.2017 im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung der Nominalwert der Anleihe um 90 % auf 10 % herabgesetzt. Bei einer Insolvenz hätten die Anleiheinhaber einem rein auf dem vom Unternehmen gelieferten Zahlenwerk erstellten Gutachten zufolge nur eine Insolvenzquote von ca. 5,6 % erhalten. Im Sommer 2023 erfolgte eine Großrazzia der bayerischen Polizei mit Durchsuchungen von mehr als 50 Büros, Kanzleien und Privathäusern. Nach dem damaligen Ermittlungsstand haben laut Medienberichten die zahlreichen Beschuldigten die Krise bei Sympatex vorgetäuscht bzw. massiv übertrieben, um so die Anleger dazu zu bewegen, die Anleihen weit unter Wert zu veräußern bzw. der Sanierung zuzustimmen.



Nach Einschätzung unserer Rechtsanwälte haben alle Anleger, die durch die mutmaßlich kriminellen Handlungen der Beteiligten einen Schaden erlitten haben, Anspruch auf Schadensersatz. Das betrifft alle Anleger, deren Anleihen gegen Zahlung von 10 % des Nominalwerts ausgebucht worden sind oder die die Anleihen vor dem Kapitalschnitt an der Börse oder außerbörslich verkauft haben und damit einen Verlust erlitten haben. Der Anspruch ist zudem nach Einschätzung unserer Rechtsanwälte nicht verjährt.



Die SdK ruft daher alle ehemaligen Inhaber der Sympatex-Anleihe zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen auf. Weitere Informationen und Hinweise zu den Geschehnissen und zu den Schadensersatzansprüchen sind unter www.sdk.org/sympatex abrufbar. Da sich die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche nicht nur gegen die Gesellschaft selbst sondern auch gegen vermögende Privatpersonen richten würde, bestehen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen aus unserer Sicht auch sehr gute Chancen auf eine wirtschaftliche Realisierung.



Unseren Mitgliedern stehen wir unter info@sdk.org gerne für Rückfragen zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Anfragen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung stehen können. Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie unter https://sdk.org/mitgliedschaft/.



 



München, den 31.01.2025

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.






Kontakt:

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hackenstr. 7b

80331 München

Tel: 089 / 2020846-0

Fax: 089 / 2020846-10

E-Mail: info@sdk.org


Pressekontakt:

Dr. Marc Liebscher

Tel: 089 / 2020846-0

E-Mail: presseinfo@sdk.org



















Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.









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