News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
30.04. 11:10 vor 38 Tagen
The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA
EQS-News: The Payments Group Holding ? das angekündigte AI Company Building nimmt Form an und Fahrt auf
30.04. 10:06 vor 38 Tagen
DF Deutsche Forfait AG
EQS-News: DF-Gruppe steigt in Blutplasma Geschäft ein
30.04. 09:51 vor 38 Tagen
Deufol SE
Deufol SE: Ergebnisse des Geschäftsjahres 2024
30.04. 09:23 vor 38 Tagen
PSI Software SE
EQS-News: PSI im 1. Quartal 2025 mit Rekordauftragseingang
30.04. 08:01 vor 38 Tagen
Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
EQS-News: Jahresabschluss: HERMLE 2024 von unsicherem Umfeld beeinträchtigt
30.04. 08:00 vor 38 Tagen
LPKF Laser & Electronics SE
EQS-News: LPKF: Solider Start in das Geschäftsjahr 2025
In allen Meldungen suchen

27.Februar 2025 10:28 Uhr

ibw ? Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.














Emittent / Herausgeber: ibw ? Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.


/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges






vbw Pressemitteilung zum Arbeitsrecht an Fasching: Kostümierung ja ? wenn es der Arbeitgeber erlaubt








27.02.2025 / 10:28 CET/CEST




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Kostümierung ja ? wenn es der Arbeitgeber erlaubt
Brossardt: ?Betriebe haben gute Lösungen gefunden?


(München, 27.02.2025). Der Fasching steht vor der Tür. Dadurch werden arbeitsrechtliche Regelungen aber nicht außer Kraft gesetzt. Darauf weist die vbw ? Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hin.


?Rosenmontag, Faschingsdienstag und Aschermittwoch sind nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz keine gesetzlichen Feiertage. Ob die offizielle Arbeitszeit am Faschingsdienstag am Mittag endet, wird individuell von den Betrieben geregelt. Die meisten Betriebe in Bayern haben hier gute Lösungen gefunden und lassen die Arbeit am Faschingsdienstag ab Mittag ausklingen. Wer an Tagen mit verminderter Sollarbeitszeit ? wie zum Beispiel am Faschingsdienstag ? Urlaub nehmen möchte, muss allerdings einen ganzen und nicht nur einen halben Tag beantragen. Im deutschen Urlaubsrecht gilt das Ganztagsprinzip?, sagt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.


In vielen Betrieben ist es guter Brauch, dass Arbeitnehmer kostümiert zum Dienst erscheinen. Auch das wird betriebsindividuell geregelt. Der Arbeitgeber kann allerdings auch an Fasching verlangen, dass die Arbeitnehmer branchenübliche Kleidung tragen. Dann sind Clownskostüm und Cowboyhut nicht gestattet.


Vorsicht ist beim Alkohol geboten. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seiner Belegschaft und kann selbst schadenersatzpflichtig werden. Er kann daher ein vollständiges Alkoholverbot im Betrieb während der Arbeitszeit aussprechen.


Kontakt: Andreas Ebersperger, 089-551 78-373, andreas.ebersperger@ibw-bayern.de, www.vbw-bayern.de

 



















Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
















Sprache: Deutsch
Unternehmen: ibw ? Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.

Max-Joseph-Straße 5

München 80333

Deutschland
Internet: https://www.ibw-bayern.de/
EQS News ID: 2092675





 
Ende der Mitteilung EQS News-Service








fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2092675&application_name=news&site_id=mastertraders~~~65797fb3-34a5-4025-92b3-e77c5f497b69
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.