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01.September 2020 16:46 Uhr

Leipold Rechtsanwaltskanzlei








DGAP-Media / 01.09.2020 / 16:46



Die Rechtsanwaltskanzlei Leipold hat für mehrere geschädigte Anleger Arrestanträge beim LG München I beantragt und heute bereits erste Arrestbefehle über 2.7 Mio. Euro zu Gunsten der Mandanten erwirkt.


Hintergrund ist die Möglichkeit, so an Privatvermögen des Ex - Vorstands der Wirecard AG Dr. Markus Braun zu kommen.


Diese Möglichkeit besteht für alle Geschädigten Investoren der Wirecard AG. Dabei ist es unabhängig, in welcher Form diese in die Wirecard AG investiert haben.


Durch den Arrestbeschluss haben die Anleger die Möglichkeit sich zunächst Vermögen von Herrn Braun zu sichern und anschließend einen Schadensersatzprozess zu führen.


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Leipold mit Kanzleien in Hamburg und Bayern vertritt bereits ca. 400 geschädigte Anleger weltweit. Dabei geht die Kanzlei sowohl gegen Organe der Wirecard AG vor, asl auch gegen die Wirtschaftsprüfer und die BaFin.


 



Ende der Pressemitteilung



Emittent/Herausgeber: Leipold Rechtsanwaltskanzlei

Schlagwort(e): Recht


01.09.2020 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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